EPR-Compliance Ungarn · für Unternehmen aus Deutschland
Sie verkaufen nach Ungarn? Wir übernehmen Ihre EPR-Compliance.
Registrierung, Bevollmächtigung, KF-Codes, Quartalsmeldungen und laufende Compliance – aus einer Hand. Sie liefern die Daten, wir erledigen den Rest.
Pläne ab 59 €/Monat12 Monate LaufzeitDeutschsprachiger ServicePersönliche Expertenprüfung
Ihr EPR-Status
Beispiel
- Vollmacht erteilt12.05.2026
- Registrierung OKIR / MOHU28.05.2026
- KF-Codes zugeordnet04.06.2026
- Meldung Q3/2026 · in Vorbereitungbis 20.10.
Ihre Aufgabe diesen Monat: Q3-Daten hochladen – ca. 5 Minuten.
Warum das kein Nebenthema ist
Seit Juli 2023 gilt in Ungarn die erweiterte Herstellerverantwortung.
Wer Waren an ungarische Kunden verkauft, muss registriert sein, Verpackungen und Produkte klassifizieren und jedes Quartal melden – auf Ungarisch, in ungarischen Behördenportalen.
Was kostet Nicht-Handeln? Risiko berechnenNur auf Ungarisch
OKIR- und MOHU-Portale, Bescheide und Rechnungen – ohne Übersetzung, ohne deutschsprachigen Support.
Ein KF-Code für jede Verpackung
Jedes Produkt und jede Verpackungskomponente wird nach ungarischer Systematik eingestuft.
Meldung jedes Quartal
Frist ist jeweils der 20. des Folgemonats – viermal im Jahr, ohne Ausnahme.
Bußgelder summieren sich
Für nicht gemeldete Mengen: zusätzlich 50 % der EPR-Gebühr – je Produktstrom und Verstoß. Reg.-VO 271/2001, § 2 Abs. 12–13
Mit EPRIVA
Ihre ungarische EPR-Compliance. Ein Ansprechpartner.
Keine unübersichtlichen Behördenprozesse, keine manuellen Tabellen und keine Unsicherheit bei Fristen und Meldungen. EPRIVA übernimmt Ihre laufende EPR-Compliance in Ungarn und hält Sie über relevante Änderungen auf dem Laufenden.
Registrierung
MOHU- und OKIR-Registrierung sowie Einrichtung der erforderlichen Compliance-Strukturen.
Bevollmächtigung
Wir übernehmen die gesetzlich erforderliche Vertretung für ausländische Unternehmen, soweit dies für Ihr Geschäftsmodell erforderlich ist.
Klassifizierung
Zuordnung Ihrer Produkte und Verpackungen zu Stoffströmen und KF-Codes.
Meldungen
Erstellung und fristgerechte Abwicklung Ihrer laufenden EPR-Meldungen.
Full-Service statt Software
Kein Tool, das Sie bedienen müssen. Ein Service, der die Arbeit erledigt.
EPR-Software zum Selbstbedienen
- Sie lernen die ungarische KF-Systematik
- Sie füllen Behördenportale selbst aus
- Sie überwachen Fristen und Rechtsänderungen
- Fehler fallen oft erst bei einer Prüfung auf
EPRIVA Full-Service
- Sie laden Ihre Daten hoch – einmal pro Quartal
- Wir klassifizieren, melden und dokumentieren
- Wir behalten Fristen und Änderungen im Blick
- Ein fester, deutschsprachiger Ansprechpartner
Das spart interne Arbeitszeit: die Stunden, die sonst in Recherche, Tabellen und ungarische Behördenportale fließen.
Für wen
Für wen ist EPRIVA geeignet?
Online-Shops
Sie verkaufen über Ihren eigenen Webshop nach Ungarn?
Amazon-Händler
Sie verkaufen über Amazon an ungarische Kunden?
Kaufland-Händler
Sie beliefern den ungarischen Markt über Kaufland?
Marktplatz-Händler
Sie verkaufen über mehrere europäische Marktplätze?
Hersteller & Marken
Sie bringen Produkte oder verpackte Waren auf den ungarischen Markt?
So funktioniert's
In 4 Schritten zur EPR-Compliance
01
EPR-Check
Wir prüfen Ihr Geschäftsmodell und Ihre Produkte.
02
Compliance Setup
Wir erfassen Ihre Unternehmens-, Produkt- und Verpackungsdaten und richten Ihre EPR-Struktur ein.
03
Registrierung & Klassifizierung
Wir kümmern uns um die erforderlichen Registrierungen und die korrekte Klassifizierung.
04
Laufende Compliance
Wir übernehmen Ihre Meldungen und behalten Fristen und regulatorische Änderungen im Blick.
Warum EPRIVA
Spezialisiert auf Ungarn. Gebaut für Händler aus dem Ausland.
Deutschsprachiger Service
Kommunikation auf Deutsch oder Englisch – ohne Sprachbarrieren.
Ungarn-Spezialisierung
Fokus auf die ungarischen EPR-Anforderungen und die lokalen Prozesse.
Technologiegestützt
Digitale Datenverarbeitung reduziert Ihren manuellen Aufwand.
Transparente Kosten
Klare Servicegebühr, offizielle EPR-Gebühren getrennt ausgewiesen.
Laufende Compliance
EPR ist kein einmaliger Vorgang. Wir begleiten Sie dauerhaft.
Rechtsgrundlage
Worauf sich die Pflicht stützt.
§ 10
Ausländische Hersteller, die Produkte im Online-Handel in Ungarn in Verkehr bringen, erfüllen ihre EPR-Pflichten über einen in Ungarn ansässigen Bevollmächtigten.
Regierungsverordnung 80/2023. (III. 14.) Korm. · geprüft am 18.09.2026
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob und wie die Pflichten für Ihr Unternehmen gelten, prüfen wir im Einzelfall.
Ihr Ansprechpartner
Compliance-Team EPRIVA
Persönlich verantwortlich für Ihre Registrierung, Klassifizierung und Meldungen. Deutschsprachig, mit Sitz in Ungarn.
[Vorstellung und Foto folgen]
FAQ
Häufige Fragen
Was ist EPR?
EPR steht für „Extended Producer Responsibility“, also die erweiterte Herstellerverantwortung. Unternehmen übernehmen dabei Verantwortung für bestimmte Produkte und Verpackungen über deren gesamten Lebenszyklus hinweg.
Gilt die ungarische EPR-Pflicht auch für deutsche Online-Händler?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können deutsche Unternehmen, die Produkte direkt nach Ungarn verkaufen, den ungarischen EPR-Pflichten unterliegen.
Brauche ich einen ungarischen Bevollmächtigten?
Für bestimmte ausländische Unternehmen, insbesondere beim grenzüberschreitenden E-Commerce, sieht das ungarische EPR-System eine Erfüllung der Pflichten über einen in Ungarn ansässigen Bevollmächtigten vor.
Welche Produkte sind betroffen?
Je nach Produktportfolio können unter anderem Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien, Reifen, Textilien, Möbel und weitere Produktgruppen betroffen sein.
Wie oft muss die EPR-Meldung abgegeben werden?
Die ungarische EPR-Berichterstattung erfolgt grundsätzlich quartalsweise – jeweils bis zum 20. des Folgemonats.
Was kostet EPR in Ungarn?
Die Kosten hängen von Produktgruppen, Materialien, Mengen und Ihrer individuellen Compliance-Struktur ab. Zusätzlich zu den offiziellen EPR-Gebühren fällt die Servicegebühr von EPRIVA an.
In 60 Sekunden wissen Sie, ob Sie betroffen sind.
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