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EPR-Gebühren 2026 im Rechner aktualisiert · Stand 01.01.2026 · 33/2025 EM-VO, Anlage 4
Start · Bevollmächtigter

Ungarischer EPR-Bevollmächtigter für ausländische Unternehmen

EPRIVA übernimmt Ihre ungarische EPR-Compliance und fungiert – soweit gesetzlich erforderlich – als Ihr Bevollmächtigter in Ungarn.
Was ein Bevollmächtigter tut

Er erfüllt Ihre Pflichten in Ungarn – in Ihrem Namen.

  • Registrierung bei OKIR und MOHU in Ihrem Namen
  • Einstufung Ihrer Produkte und Verpackungen (KF-Codes)
  • Abgabe der Quartalsmeldungen, fristgerecht
  • Weiterleitung der MOHU-Rechnungen
  • Ansprechpartner für ungarische Behörden
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Wer braucht einen?

Es hängt von Ihrem Vertriebsweg ab.

Ihr Modell EPR-Pflicht in Ungarn Bevollmächtigter
Eigener Online-Shop, Verkauf an ungarische Kunden wahrscheinlich über Bevollmächtigten
Verkauf über Amazon, Kaufland oder andere Marktplätze wahrscheinlich in der Regel über Bevollmächtigten
B2B-Lieferung an ungarische Händler möglich abhängig vom Modell – wir prüfen es
Mit eigener Niederlassung in Ungarn eigene Pflicht nicht erforderlich
Klare Aufgabenteilung

Was wir übernehmen – und was wir von Ihnen brauchen.

Sie liefern

  • Unternehmensdaten und unterschriebene Vollmacht
  • Produktliste mit Verpackungsangaben
  • Verkaufsmengen nach Ungarn, einmal pro Quartal
  • Hinweis bei neuen Produkten

EPRIVA übernimmt

  • Registrierung und Vertretung in Ungarn
  • Klassifizierung und KF-Codes
  • Quartalsmeldung und Fristüberwachung
  • Dokumentation für mögliche Prüfungen

Prüfen Sie in 60 Sekunden, ob Sie einen Bevollmächtigten brauchen.