Start · Bevollmächtigter
Ungarischer EPR-Bevollmächtigter für ausländische Unternehmen
EPRIVA übernimmt Ihre ungarische EPR-Compliance und fungiert – soweit gesetzlich erforderlich – als Ihr Bevollmächtigter in Ungarn.
Was ein Bevollmächtigter tut
Er erfüllt Ihre Pflichten in Ungarn – in Ihrem Namen.
- Registrierung bei OKIR und MOHU in Ihrem Namen
- Einstufung Ihrer Produkte und Verpackungen (KF-Codes)
- Abgabe der Quartalsmeldungen, fristgerecht
- Weiterleitung der MOHU-Rechnungen
- Ansprechpartner für ungarische Behörden
§ 10
Ausländische Hersteller können einen in Ungarn ansässigen Bevollmächtigten mit ungarischer Steuernummer schriftlich beauftragen; beim Inverkehrbringen über den Online-Handel erfolgt die Erfüllung über den Bevollmächtigten.
Regierungsverordnung 80/2023. (III. 14.) Korm. · geprüft am 18.09.2026
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Wer braucht einen?
Es hängt von Ihrem Vertriebsweg ab.
| Ihr Modell | EPR-Pflicht in Ungarn | Bevollmächtigter |
|---|---|---|
| Eigener Online-Shop, Verkauf an ungarische Kunden | wahrscheinlich | über Bevollmächtigten |
| Verkauf über Amazon, Kaufland oder andere Marktplätze | wahrscheinlich | in der Regel über Bevollmächtigten |
| B2B-Lieferung an ungarische Händler | möglich | abhängig vom Modell – wir prüfen es |
| Mit eigener Niederlassung in Ungarn | eigene Pflicht | nicht erforderlich |
Klare Aufgabenteilung
Was wir übernehmen – und was wir von Ihnen brauchen.
Sie liefern
- Unternehmensdaten und unterschriebene Vollmacht
- Produktliste mit Verpackungsangaben
- Verkaufsmengen nach Ungarn, einmal pro Quartal
- Hinweis bei neuen Produkten
EPRIVA übernimmt
- Registrierung und Vertretung in Ungarn
- Klassifizierung und KF-Codes
- Quartalsmeldung und Fristüberwachung
- Dokumentation für mögliche Prüfungen